Infos
Was ist Taxenverkehr?
Taxenverkehr ist die Personenbeförderung mit PKW zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel. Der Unternehmer unterliegt einer Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. Das Taxi muss u. a. mit einem Taxameter ausgerüstet, in der Farbe "hell-elfenbein" lackiert und besonders gekennzeichnet sein. Beförderungsaufträge dürfen an Taxenhalteplätzen, unterwegs und am Betriebssitz entgegengenommen werden.
Was ist ein Verkehr mit Mietwagen?
Verkehr mit Mietwagen ist die Personenbeförderung mit PKW, die nur im Ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Fahrgäste müssen einen zusammengehörigen Personenkreis bilden und sich über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein. Mit Mietwagen darf kein "taxenähnlicher" Verkehr betrieben werden. Im Gegensatz zum Verkehr mit Taxen dürfen Fahraufträge nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmens entgegengenommen werden; "öffentliches Bereithalten" ist nicht gestattet. Nach Ausführung des Beförderungsauftrages hat der Mietwagen grundsätzlich zum Betriebssitz zurückzukehren (sog. Rückkehrpflicht). Der Mietwagen unterliegt besonderen Ausrüstungspflichten (u. a. Wegstreckenzähler).